
Click & Collect für Einzelhandel auch in Bayern erlaubt
Mit dem Lockdown Verlängerung, seit Montag, 11 Januar, ermöglicht Bayern dem Einzelhandel den Abholservice. Die im Internet oder telefonisch vorbestellte Waren dürfen vor dem Geschäft abgeholt werden. Der Verkaufsraum darf nicht betreten werden. Voraussetzung für den Abholservice ist ein Hygienekonzept. Fixe Zeitfenster sind Pflicht, vor dem Geschäft dürfen keine Schlangen sich bilden. Nich nur alle Mitarbeiter, sondern auch alle Kunden müssen FFP2-Masken tragen. Und auch „Click and Collect“ in Bibliotheken ist wieder möglich, wie Kunst- und Wissenschaftsminister Bernd Sibler in München bekannt gab. Hier die Presse Mitteilung: https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12137/click-and-collect-in-bibliotheken-wieder-moeglich.html

Bayern verlängert Lockdown / Kontaktbeschränkungen werden vertieft
06. Januar 2021 Bayern verlängert Lockdown / Kontaktbeschränkungen werden vertieft Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen: 1. Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert. Darüber hinaus gelten folgende weitere Maßnahmen: Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt. 2. Impfungen möglichst breiter Bevölkerungsgruppen gegen das Corona-Virus sind das Mittel, um auf absehbare Zeit eine Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen. Der Ministerrat begrüßt es daher, dass es mit gemeinschaftlichen Anstrengungen auf Landes- und Bundesebene gelungen ist, unmittelbar nach Weihnachten 2020 mit der Impfkampagne zu starten: Der Bund […]

Großes Jubliäum bei der Bäckerei Mareis! Der Vilsbiburger Familienbetrieb wächst weiter und hat in diesen Tagen den 200. Mitarbeiter eingestellt.
Firmenchef Anton Mareis begrüßte Anfang November Silvano Rödl zu seinem ersten Arbeitstag in der Tradtionsbäckerei und überreichte ihm passend zum Jubiläum einen Brezenkranz in Form der Zahl 200. Wir freuen uns sehr, heute mit Silvano Rödel unseren 200. Mitarbeiter willkommen heißen zu dürfen und wünschen ihm alles Gute und viel Freude bei seiner neuen Tätigkeit als Bäcker“, erklärt Firmenchef Anton Mareis und ergänzt: „Dass wir als Bäckerei Mareis weiter wachsen ist ein schöner Beweis dafür, dass wir mit unserer Arbeit den Geschmack unserer Kunden treffen. Gerade um unsere große Tradition als Familienunternehmen erfolgreich weiterführen zu können, wollen wir permanent in die Zukunft investieren und freuen uns sehr über die Vergrößerung unserer Belegschaft.“ Ende November schafft die Bäckerei Mareis mit der Eröffnung des 14. Fachgeschäftes weitere Arbeitsplätze in der Region. Aktuell entsteht am Vilsbiburger Kreisverkehr der B299 mit der Filiale „Mareis am Kreisel“ ein echtes Vorzeigeobjekt. Das freistehende Mareis-Bäckerei-Café mit Backwerkstatt und Veranstaltungsraum, das am 30. November eröffnet wird, steigert die Attraktivität des Betriebs für Jobinteressten und angehende Auszubildende zusätzlich. Aktuelle Jobangebote sind auf der Homepage des Unternehmens unter www.mareis.com/karriere zu finden. Die 200 Mitarbeiter der Bäckerei Mareis sind neben der Verwaltung und Backstube in Vilsbiburg in 14 Fachgeschäften in Vilsbiburg, […]

Teil-Lockdown – Diese Regeln gelten in Gastronomie und Hotellerie in Bayern
Gastronomie Am 29. Oktober 2020 hat der Ministerrat pandemiebedingt weitere einschränkende Maßnah-men beschlossen, die vom 2. November an bis zum 30. November 2020 gelten. Demnach werden Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen. Wie bislang bleiben auch Clubs und Diskotheken geschlossen.Möglich sind aber weiterhin die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen. Bis dahin gilt Folgendes: Betriebskantinen Der Betrieb von nicht öffentlich zugänglichen Betriebskantinen ist zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der Abstand zwischen den Gästen, die nicht zu dem in § 2 Abs. 1 der 7. BayIfSMV bezeichneten Personenkreis gehören, mindestens 1,5 Meter beträgt. In diesem Fall hat der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Abgabe von Speisen und Getränken und Innen- und Außenbereich Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, im Innenbereich sowie im Außenbereich, ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: Der Betreiber stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass zwischen allen Gästen, die nicht zu dem in § 2 Abs. 1 bezeichneten Personenkreis gehören, entweder ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird oder geeignete Trennvorrichtungen vorhanden sind.Für das Personal im Servicebereich oder in Bereichen, in denen ein Mindestabstand von […]

Ellabätsch Band & Ellabätsch Radio
August 1983. Helmut Kohl ist Bundeskanzler, die geistig-moralische Wende in vollem Gange, das Privatfernsehen steht in den Startlöchern. Aus dieser Situation heraus …
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