Regeln für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen
Nach wochenlanger Schließung dürfen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze in Bayern ab dem 30. Mai wieder Gäste empfangen – pünktlich zum Start der Pfingstferien. Das bayerische Kabinett bestätigte diesen Termin und legte zugleich Hygieneregeln und Einschränkungen fest.
Zimmerbelegung: Die gute Nachricht für die Betreiber: Sie dürfen laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sämtliche Zimmer oder Wohnungen belegen – sofern diese über jeweils eine eigene Sanitäreinheit verfügen. Dabei müssen die gültigen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden: Gemeinsam dürfen ein Zimmer oder eine Wohnung nur Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner beziehen. Gruppenübernachtungen sind nicht erlaubt.
Hygieneregeln: Sowohl Mitarbeiter als auch Gäste müssen in Gemeinschaftsbereichen einen Mund-Nasenschutz tragen – nur im Freien gilt diese Regelung nicht. Die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen beim Check-in sollen auf das Notwendigste beschränkt werden. Mehr lesen …